Presse

Im Pressebereich der boe international findest du aktuelle Pressemitteilungen, hochauflösendes Bildmaterial, Akkreditierungsinformationen und direkte Ansprechpartner – alles für deine Berichterstattung.

Pressemitteilungen

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PR-Material boe international

Bild-Credit: Messe Dortmund

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Akkreditierungs-Richtlinien

Eine Vorab-Akkreditierung ist ausschließlich online möglich.

Ab dem 1. Messetag ist die Akkreditierung nur noch vor Ort möglich.

Die Akkreditierung ist zeitgleich auch Ihre Parkberechtigung.

Die Akkreditierung vor Ort ist am Mittwoch in der Zeit von 10 – 16 Uhr und am Donnerstag von 10 – 15 Uhr möglich.

Als Messeveranstalter wollen wir Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der medialen Berichterstattung. 

Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) oder redaktionelle Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:

  • a. durch Vorlage von Namensartikeln oder -beiträgen (Print, Online, TV, Hörfunk) zum Messethema, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
  • b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteurinnen oder Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder Autorinnen bzw. Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
  • c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
  • d. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schul- oder Hochschulzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation.

Die Vorlage eines Presseausweises ist in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. 

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuerinnen und -betreuer, Salesmanagerinnen und -manager, Anzeigenleiterinnen und -leiter, Webmaster, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Corporate Blogs oder Corporate-Webseiten, PR-Beraterinnen und -Berater, Produkttesterinnen und -tester sowie private Begleitpersonen.  
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen.  
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.  
  • Personen, die Messen allein zu Akquise-Zwecken für eigene, kostenpflichtige Hörfunk-, TV-, Bild- oder Online-Produktionen nutzen wollen.

Als Messeveranstalter wollen wir Content Creatorn und Content Creatorinnen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Berichterstattung. 

Eine Akkreditierung für Content Creator können erhalten: Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre Tätigkeit folgendermaßen belegen können:

  • Der Social-Media-Kanal, Podcast, B(V)log oder die Streaming-Plattform hat einen thematischen Bezug zur Messe, existiert seit mindestens sechs Monaten, weist regelmäßige Einträge und eine angemessene Reichweite vor. Die Reichweite muss durch Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer nachgewiesen werden.
  • Die zu akkreditierende Person ist in diesem Medium mit einem Onlinelink nachweisbar, sei es durch namentliche Nennung im Impressum oder durch Namensbeiträge. Die Beiträge müssen nachweislich persönlich mit thematischem Bezug zur Messe verfasst worden sein.

Pro Kanal oder Plattform wird eine begrenzte Anzahl von Personen akkreditiert. In Einzelfällen können die Veranstalter weitere Einschränkungen treffen. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der Tätigkeit anzufordern.

Eine Vorab-Akkreditierung ist wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. 

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne entsprechende Legitimation, wie z. B. Webmaster, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Corporate Blogs oder Corporate-Webseiten, Produkttesterinnen und -tester sowie private Begleitpersonen.  
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
  • Personen, die Messen allein zu Akquise-Zwecken für eigene, kostenpflichtige Bild- oder Online-Produktionen nutzen wollen.

Als Parkfläche für Medienvertreter:innen stehen alle allgemeinen Parkplätze im Umfeld der Hallen zur Verfügung. 

Parkkarten, die von der Messe Dortmund GmbH an die Presse ausgegeben werden, berechtigen bei Messen, Ausstellungen und Kongressen der Messe Dortmund GmbH zum kostenlosen Parken mit PKW oder Übertragungswagen. 

Einschränkungen bei Gastveranstaltungen vorbehalten.

Durch Erhalt der Parkkarte entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

Presseverteiler & Pressekontakt

Du möchtest in den Presseverteiler aufgenommen werden? 
Wir unterstützen dich zukünftig gerne mit Presseinformationen und Materialien rund um die Messe. Fülle dazu einfach das Formular aus.

Robin Uhlenbruch

Robin Uhlenbruch

Pressesprecher
Tel: +49 (0) 231 1204-514

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